Autor: KLTO
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Konditionenmissbrauch: Bundeskartellamt vs. Facebook wegen Nutzerdaten
Letzte Woche hat das Bundeskartellamt (BKartA) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, ein Verwaltungsverfahren gegenüber Facebook eingeleitet zu haben. Der Verdacht: Facebook missbrauche möglicherweise seine Marktmacht durch die Verwendung unzulässiger Vertragsbestimmungen. So sollen die Nutzungsbedingungen der Social-Media-Plattform gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Nutzer müsse umfangreich in die Erhebung und Nutzung seiner Daten einwilligen – der Umfang seiner…
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Selektive Vertriebssysteme und Plattformverbot für Markenartikel
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatEnde 2015 entschieden, dass ein Hersteller einem Vertragshändler untersagen kann, Produkte über die Plattform Amazon zu vertreiben (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart)). Einen sogenannten „Suchmaschinenvorbehalt“ sah das Gericht jedoch nicht als kartellrechtlich zulässig an. Der Senat entschied damit in der Berufung teilweise anders als…
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Dringlichkeit durch Zeitablauf? Ein Erfahrungsbericht
Wir haben in den vergangenen Monaten einen Mandanten durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren begleitet. Die Besonderheit dieses Verfahrens: Die Dringlichkeit/den Verfügungsgrund begründeten wir für unseren Mandanten mit fortschreitendem Zeitablauf und eben nicht damit, innerhalb einer vier-, sechs- oder acht-Wochen- oder Monatsfrist nach erster Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einen Verfügungsantrag gestellt zu haben. Während das Landgericht Frankfurt a.M.…
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Urteilsbesprechung: BGH zum Belieferungsstopp beim Auto-Tuning
In der aktuellen Ausgabe der „WRP -Wirtschaft in Recht und Praxis“ bespreche ich eine Entscheidung des BGH, die sich mit Lieferverweigerungen im Zusammenhang mit Auto-Tuning befasst (BGH, Urteil vom 06.10.2015, Az.: KZR 87/13). Das Gericht entschied dort zum kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungsverbot bei sogenannten autonomen Bezugskonzentrationen von Unternehmen, die sich auf die Veredelung hochwertiger Fahrzeuge ausschließlich einer Marke…
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VG Köln entscheidet: Gmail muss bei BNetzA gemeldet werden
Im November letzten Jahres hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Google verpflichtet ist, den E-Mail-Dienst Gmail bei der Bundesnetzagentur anzumelden (Urt. v. 11.11.2015, Az.: 21 K 450/15). Denn bei dem Dienst handele es sich um einen Telekommunikationsdienst nach § 3 Nr. 24 TKG, der bei der Behörde gemäß § 6 Abs. 1 TKG anzumelden sei.…
