In einer britischen Befragung sagt jede zehnte Person aus Rechtsberufen, ohne KI die eigene Arbeit nicht mehr zu schaffen. Aufschlussreicher als diese Zahl ist allerdings, was dieselben Befragten befürchten und was daraus für deutsche Rechts- und Datenschutzabteilungen folgen kann.
Was die Studie zeigt und was nicht
LexisNexis hat 2026 insgesamt 543 Beschäftigte aus Rechtsberufen in Großbritannien befragt. 74 Prozent nutzen KI mindestens einmal pro Woche, 34 Prozent täglich. 10 Prozent geben an, ihre Arbeit inzwischen nicht mehr ohne KI erledigen zu können.
Diese Zahl sollte man vorsichtig lesen. Sie beruht auf einer Selbsteinschätzung und was „abhängig“ heißt, legt jede befragte Person selbst fest. Die Stichprobe ist überschaubar und britisch, und die Studie stammt von einem Anbieter, der selbst KI-gestützte Rechercheprodukte verkauft. Als Beleg für die Lage in deutschen Rechtsabteilungen taugt sie nur bedingt.
Interessant ist etwas anderes. 83 Prozent derselben Befragten sorgen sich, dass KI-Tools falsche oder erfundene Informationen liefern. 75 Prozent glauben, dass Nachwuchsjurist:innen, die viel mit KI arbeiten, Schwierigkeiten haben könnten, eigene juristische Urteilskraft zu entwickeln. Die meisten nutzen also regelmäßig ein Werkzeug, dem sie selbst nicht ganz trauen.
Warum die Abhängigkeit still entsteht
Abhängigkeit kündigt sich nicht an. Sie entsteht, wenn ein Arbeitsschritt nach und nach an ein Tool übergeht und die Prüfung gleich mit. Wer dreimal erlebt hat, dass die KI-Zusammenfassung eines 40-seitigen Vertrags stimmt, liest beim vierten Mal nicht mehr nach.
Für KI in der Rechtsabteilung betrifft das gerade die Routineaufgaben: den ersten Entwurf einer Datenschutzauskunft, die Zusammenfassung einer Einwilligungsklausel, die Recherche zu einer Löschfrist. Fehler fallen dort nicht sofort auf. Eine falsch wiedergegebene Ausnahme oder eine erfundene Fundstelle zeigt sich oft erst, wenn das Dokument die Abteilung längst verlassen hat.
Dazu kommt der Effekt, den die 75 Prozent beschreiben. Wer eine Aufgabe nie ohne KI erledigt hat, kann ein KI-Ergebnis schlechter beurteilen. Das Vier-Augen-Prinzip hilft dann wenig, wenn auch das zweite Augenpaar vor allem das KI-Ergebnis vor sich hat.
Welche Richtung der Rechtsrahmen vorgibt
Die KI-Verordnung der EU regelt in Art. 4 seit Februar 2025 die KI-Kompetenz. In der Fassung des Digital Omnibus, die seit Juli 2026 gilt, ergreifen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen verlangt der neue Wortlaut ausdrücklich nicht.
Für Syndikusrechtsanwält:innen kommt das Berufsrecht hinzu. Die Bundesrechtsanwaltskammer hebt in ihren Hinweisen zum KI-Einsatz vom Dezember 2024 hervor, dass KI-Ergebnisse eigenverantwortlich kontrolliert werden sollen und die Sorgfaltsanforderungen mit dem Grad der Automatisierung steigen.
Was daraus für eine bestimmte Abteilung folgt, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Richtung ist aber in beiden Regelwerken dieselbe: KI-Nutzung soll verstanden und kontrolliert sein, nicht nur schnell.
Fünf Fragen für eine ehrliche Bestandsaufnahme
Bevor neue Regeln entstehen, lohnt ein Blick auf den Ist-Zustand.
- Nutzung sichtbar machen: Welche KI-Tools nutzt Ihr Team heute, freigegeben oder auf eigene Faust, und für welche Aufgaben?
- Bei welchen Aufgaben verlässt ein KI-Ergebnis die Abteilung, etwa als Antwort an Betroffene, Fachbereiche oder Behörden?
- Was genau wird vorher geprüft? Werden Fundstellen im Original nachgeschlagen und Fristen selbst gerechnet?
- Gibt es Aufgaben, die Berufseinsteiger:innen bewusst ohne KI erledigen, damit sie KI-Ergebnisse später beurteilen können?
- Wann wurde zuletzt verglichen, ob die gelebte Praxis noch zu den internen Vorgaben passt?
Wer diese Fragen nicht beantworten kann, hat zwar noch keine Abhängigkeit festgestellt. Ausgeschlossen hat er sie aber auch nicht.
Kein Grund zur Abwehr
Die Studie ist kein Argument gegen KI in der Rechtsabteilung. Wer einen Erstentwurf in Minuten statt in einer Stunde bekommt, gewinnt Zeit für die Fragen, die Erfahrung brauchen. Ein Verbot verlagert die Nutzung meist nur in private Accounts und dann sieht niemand mehr, welche Daten in welches Tool fließen.
Die Grenze verläuft woanders. Heikel wird es dort, wo niemand mehr weiß, welcher Prüfschritt weggefallen ist. Darauf lässt sich organisatorisch reagieren: mit klaren Zuständigkeiten, festgelegten Prüfpunkten vor der Weitergabe und Raum, Fachwissen auch ohne Tool zu üben.
Sinnvoll kann es unter anderem sein, Use Cases nach Risiko zu sortieren und ein Vier-Augen-Prinzip mit festgelegten Prüfschritten, damit die zweite Prüfung mehr ist als ein zweites Lesen, verbindlich zu verankern. Denn nicht jede Anwendung braucht dieselbe Kontrolltiefe, aber gerade bei rechtlich bindenden Texten sollte die menschliche Prüfung Pflicht bleiben. Am Ende brauchen Mitarbeitende greifbare Leitlinien statt allgemeiner Statements zu „verantwortungsvollem KI-Einsatz“.
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KLTO | Ein Beitrag von Leonie Vandieken
